Damit Sie den Überblick behalten, haben wir von der Froglux AG die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst. Ob finanzielle Vergütungen, neue Gemeinschaftsmodelle oder technische Vorschriften – hier erfahren Sie, was jetzt gilt.

Vergütungen: Stabilität und neue Anreize
Für alle, die eine neue Anlage planen, gibt es gute Nachrichten: Die Vergütungssätze für die Einmalvergütung werden in diesem Jahr nicht gesenkt. Es gibt jedoch eine interessante Änderung bei den Boni:
- Winterstrombonus statt Höhenbonus: Ab dem 1. Januar 2026 wird der bisherige Höhenbonus durch einen Winterstrombonus abgelöst. Dieser gilt für neue Anlagen ab einer Leistung von 100 kW, die im Winterhalbjahr einen hohen Ertrag (mehr als 500 kWh pro kW Leistung) liefern.
Bei der Rückliefervergütung (Abnahmevergütung) ändert sich das Standardmodell:
- Marktpreis statt vermiedene Kosten: Wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht einigen, richtet sich die Vergütung neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
- Mindestvergütung: Um Investitionssicherheit zu geben, gibt es eine Untergrenze für Anlagen unter 150 kW. Für Anlagen bis 30 kW liegt diese derzeit bei 6 Rp./kWh.
- Ausblick Mitte 2026: Voraussichtlich ab Jahresmitte soll sich die Vergütung sogar nach dem stündlichen Spotmarktpreis richten. Dies schafft starke finanzielle Anreize, den Strom dann selbst zu verbrauchen oder zu speichern, wenn die Marktpreise tief sind.
Strom teilen: Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Eine der spannendsten Neuerungen ist die Einführung der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Seit Anfang 2026 dürfen Verbraucher im gleichen Netzgebiet und auf der gleichen Netzebene selbst erzeugten Strom untereinander verkaufen.
- Der Vorteil: Sie zahlen für den lokal verbrauchten Solarstrom reduzierte Netznutzungsgebühren. Der Bundesrat hat diesen Rabatt derzeit auf 40 Prozent festgelegt (bzw. 20 Prozent bei Nutzung der Transformationsnetzebene).
Netzstabilität und Abregelung
Mit dem Ausbau der Solarenergie wird die Stabilität des Stromnetzes immer wichtiger. Die Netzbetreiber (VNB) erhalten neue Möglichkeiten, um bei Überlastung einzugreifen:
- Garantierte Nutzung: Der Netzbetreiber darf im Notfall bis zu 3 Prozent der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt abregeln, ohne dies zu vergüten.
- 70-Prozent-Regel: Eine fixe Limitierung der Einspeisung auf 70 % der DC-Leistung ist eine gängige Methode, die oft zu einem realen Ertragsverlust von weniger als 3 Prozent führt. Der nicht eingespeiste Strom kann dabei weiterhin selbst verbraucht oder in einer Batterie gespeichert werden.
- Wichtig für Bestandsanlagen: Sollte eine Nachrüstung nötig sein, um diese Abregelung technisch zu ermöglichen, dürfen diese Kosten laut ElCom nicht den Anlagenbesitzern angelastet werden.
Batterien und Fassadenanlagen
Auch für Speicherlösungen und Fassaden-PV gibt es positive Nachrichten:
- Batteriespeicher: Wer Strom aus dem Netz lädt, speichert und später wieder ins Netz einspeist, kann ab 2026 eine Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen (vorausgesetzt, ein geeignetes Messsystem ist vorhanden).
- Fassaden-PV: Das Meldeverfahren wurde vereinfacht. Solaranlagen an Fassaden können nun unkomplizierter erstellt werden, sofern sie „genügend angepasst“ sind (z. B. max. 20 cm Abstand von der Fassade).

Fazit: Photovoltaik. Es bleibt spannend – Wir beraten Sie gerne!
Die Änderungen 2026 bringen mehr Flexibilität (LEG), schaffen aber auch neue Komplexität bei den Vergütungsmodellen. Besonders die künftige Orientierung an stündlichen Marktpreisen macht Batteriespeicher und intelligente Steuerungen so attraktiv wie nie zuvor.
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder planen Sie eine Anlage?
Das Team der Froglux AG steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie optimal von den neuen Möglichkeiten profitieren.
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